Code of Conduct

Unser Credo

Wir als GIGANT sind ein verlässlicher Partner für unsere Kunden und Lieferanten. Qualität bedeutet für uns nicht nur die Erfüllung von Kriterien wie Haltbarkeit und Funktionalität, es geht vielmehr darum, unsere Kunden dabei zu unterstützen eine bedarfsgerechte und nachhaltig wirksame Lösung für ihre Anforderungen zu finden. Für uns ist es selbstverständlich, uns an den hohen Ansprüchen unserer Kunden zu orientieren und diesen gerecht zu werden. Werte wie Vertrauen, Fairness und Transparenz werden bei uns groß geschrieben, denn zufriedene Kunden sind unsere beste Referenz. Wir fördern verantwortungsbewusstes Verhalten.
Wir achten auf die geltenden Rechtsvorschriften und die jeweiligen, branchenspezifischen Standards. In unseren Geschäftsbeziehungen erwarten wir, dass unsere Geschäftspartner regelkonform in den Bereichen Menschenrechte, Mitarbeiterschutz, Umwelt und geschäftlichen Umfeld – entsprechend unserem Wertesystem handeln.

Dieser CoC richtet sich an Mitarbeiter:innen, Führungskräfte, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner und Berater. Unkenntnis dieses CoC wird nicht als Entschuldigung für Verstöße anerkannt.

1. Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten

Anti-Diskriminierung

Gigant akzeptiert keine Verletzung von Menschenrechten und lehnt alle Formen der Diskriminierung, Belästigung, Benachteiligung, Herabwürdigung ab. Mitarbeiter:innen oder Geschäftspartnern werden aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung, ihrer politischen Gesinnung, des Aussehens, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder sonstiger ethnisch, sozialer und gesetzlich geschützter Merkmale nicht benachteiligt. Gigant betrachtet Vielfalt als Stärke und fördert ein attraktives Arbeitsumfeld um die höchstmögliche Effizienz, Kreativität und Produktivität zu erreichen.

Verbot der Kinderarbeit

Es werden keine Mitarbeiter:innen unter 15 Jahren beschäftigt. Keine Person unter 18 Jahren wird mit gefährlichen oder schweren Arbeiten beschäftigt; es sei denn, es handelt sich um eine Ausbildung (Ausbildungsmaßnahme) im Rahmen der genehmigten, nationalen Gesetze und Vorschriften.

Zwangsarbeit

Wir lehnen alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit sowie jegliche Formen von moderner Sklaverei ab, insbesondere:

  • jeglicher körperliche oder psychische Missbrauch und sexuelle Gewalt
  • Vorenthaltung von Löhnen/einschließlich der Zahlung von Arbeitsgebühren und/oder der Zahlung
  • einer Kaution zur Aufnahme einer Beschäftigung
  • Arbeitsverhältnisse sind freiwillig und basieren auf gegenseitigem Einverständnis, ohne Androhung einer Strafe.
  • Einbehaltung von Reisepässen und/oder Personalausweise

2. Umgang mit Mitarbeiter:innen

Gigant verbietet Mobbing, Belästigungen, und Diskriminierung in jeglicher Form.

Vereinigungsfreiheit

Das Recht auf Kollektivverhandlungen wird respektiert. Vorhandene Kollektivvereinbarungen werden umgesetzt. Alle Mitarbeiter:innen oder ihre Vertreter dürfen Innen-Organisationen ihrer eigenen Wahl gründen oder solchen beitreten.

Vergütung und Arbeitszeiten

Gigant stellt sicher, dass das Entgelt und auch die Arbeitszeiten, Überstunden inklusive Pausen, Ruhezeiten, Feiertage, Mutter- und Vaterschaftsurlaube den jeweils geltenden nationalen Gesetzen oder den Branchenstandards entsprechen. Gigant hält alle bestehenden arbeitsrechtlichen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien ein.

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit

Gigant gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen. Wir sorgen für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Gesundheit der Mitarbeiter:innen zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Zudem werden die Mitarbeiter:innen regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie -Maßnahmen informiert und geschult. Gigant beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und ist beratend bei den Kunden tätig. Ein – in der Unternehmensstrategie definierter Bereich -, der zukünftig noch stärker im Fokus stehen soll. Alle Möglichkeiten der ergonomischen Optimierung werden auf Einsetzbarkeit hausintern geprüft.

3. Verhalten im geschäftlichen Umfeld

Verbot von Korruption und Bestechung

Gigant toleriert keinerlei Form von Korruption und lehnt jede Art von Bestechung entschieden ab. Alle Geschäftspartner werden auf eine transparente Art und Weise und unter Einhaltung der internationalen Standards zur Korruptionsbekämpfung sowie der jeweils anwendbaren nationalen Gesetze behandelt.

Einladungen und Geschenke

Allen Mitarbeiter:innen von Gigant ist es untersagt, Geschäftspartnern, deren Angestellten oder Vertretern, Amtsträgern, Politikern oder Angehörigen der genannten Personengruppen Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren als Gegenleistung für eine Bevorzugung bei dem Bezug von Waren, Leistungen oder Diensthandlungen, gleichgültig ob auf die Leistung im Einzelfall ein Anspruch besteht oder nicht.

  • Es wird festgehalten, dass jede Annahme von Geschenken oder Einladungen im Austausch gegen Handlungen oder Versprechen von Handlungen für einen Kunden oder Lieferanten untersagt ist.
  • Es ist ausdrücklich untersagt, Lieferanten oder Kunden um Geschenke oder Einladungen zu ersuchen.
  • Es ist ausdrücklich untersagt, Geschenke in Form von Bargeld anzunehmen.
  • Den Mitarbeiter:innen ist es nicht gestattet, im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder geschäftlichen Kontakten von dritter Seite Vorteile, gleich welcher Art und gleich aus welchem Grund, zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen.
  • Gigant Mitarbeiter:innen nehmen keine Einladungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile von Geschäftspartnern, Lieferanten, Kunden oder Beratern an. Ausgenommen sind nur solche, welche sich im sozialüblichen oder angemessenen Rahmen bewegen und deren Annahme keinerlei Beeinflussung der Handlungen erwarten lässt.

Die Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, unverzüglich Mitteilung an die Geschäftsleitung zu machen, falls ein Vertrags- oder Verhandlungspartner unter offener oder verdeckter Bezugnahme auf seine Tätigkeit persönliche Vorteile irgendwelcher Art anbietet.

Geldwäsche

Integrität zur Geldwäscheprävention ist von großer Bedeutung. Gigant erwartet von all seinen Geschäftspartnern eine strikte Einhaltung der geltenden Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche. Betrügerische Handlungen jeglicher Art werden nicht geduldet. Die Mitarbeiter:innen sind verpflichtet ungewöhnliche oder verdächtige Geschehnisse unverzüglich der Geschäftsleitung zu melden.

 

Vermeidung von Interessenkonflikten

Gigant verlässt sich darauf, dass alle Geschäftspartner ihre Entscheidungen ausschließlich auf der Grundlage objektiver Kriterien treffen und, dass sie sich bei geschäftlichen Entscheidungen nicht von persönlichen Interessen und Beziehungen beeinflussen lassen. Betriebliche Entscheidungen werden ausschließlich nach den Prinzipien Sachlichkeit, fachliches Wissen und Erfahrung gefällt.

Nebentätigkeit

  • Für die Gigant Mitarbeiter:innen ist es untersagt, ohne schriftliche Einwilligung des Arbeitgebers ein selbständiges Unternehmen zu betreiben oder sonstige Nebentätigkeiten, insbesondere solche im Geschäftszweig des Arbeitgebers, auszuüben.
  • Für die Mitarbeiter:innen ist es dabei ebenfalls untersagt, direkt oder indirekt für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit den Unternehmen des Arbeitgebers im Wettbewerb steht, insbesondere ist es den Mitarbeiter:innen auch untersagt, ein solches Unternehmen zu beraten oder in einer anderen Weise zu fördern, sei es unentgeltlich oder entgeltlich, sei es gelegentlich oder vorübergehend.
  • Für die Mitarbeiter:innen ist es im Rahmen dieses Wettbewerbsverbotes weiters untersagt, sich an Unternehmen, die in einem Wettbewerbsverhältnis zur Gigant stehen, mittelbar oder unmittelbar zu beteiligen. Festgehalten wird, dass davon lediglich der Erwerb von börsennotierten Aktien als Kapitalanlage ausgenommen ist.

Familienangehörige

Es gilt als Grundprinzip, dass private und berufliche Interessen strikt zu trennen sind und persönliche Beziehungen den Geschäftsbetrieb nicht stören dürfen. Die Einstellung naher Verwandten kann zu einem Interessenkonflikt führen. Das Verbot von Beziehungen am Arbeitsplatz verletzt die Menschenwürde und wäre ungültig. Die Regelung der Familienverhältnisse am Arbeitsplatz liegt jedoch im Ermessen des Unternehmens. Bei möglichen Interessenskonflikten die Mitarbeiter:innen sind verpflichtet die Geschäftsleitung einzubinden.

Erfindungen

Der Umgang mit dem Eigentum von Gigant und seinem Geschäftspartnern ist entscheidend für die Wahrung der Reputation des Unternehmens. Das Eigentum von Gigant und seinem Geschäftspartnern umfasst materielle und immaterielle Vermögenswerte wie geschäftsbezogene Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how und gewerbliche Schutzrechte. Dazu gehören auch Erfindungen und Patente, die für den langfristigen Erfolg von Gigant besonders wichtig sind. Die Mitarbeiter:innen gehen mit größter Sorgfalt und Verantwortung mit diesem Eigentum um und verhalten sich so, wie es Arbeitgeber und Geschäftspartner ehrlich erwarten können

Gigant Eigentum

Die Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen für private Zwecke bei Gigant ist nur entsprechend den zutreffenden Anweisungen und mit der Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet.

Politische Aktivitäten

Politische Betätigungen sind in den Geschäftsräumen von, mit Ressourcen von oder im Namen von Gigant verboten.

Bei Gigant ist es verboten politische Parteien, Kandidaten oder Amtsinhaber zu unterstützen. Spenden und Sponsorengelder dürfen nur im Rahmen der jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen vergeben werden.

Fairer Wettbewerb

Gigant bekennt sich zu offenen Märkteund fairem Wettbewerb. Uns ist es wichtig, dass wir stets die nationalen und internationalen Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen befolgen. Das erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern und allen anderen Marktteilnehmern. Alle geschäftlichen Aktivitäten werden fair, ethisch, respektvoll und transparent geführt.

Lieferantenbeziehungen

Unsere Lieferanten verpflichten sich, alle geltenden nationalen Gesetze und Verordnungen, sowie Normen, und Standards, welche die geschäftliche Beziehung beeinflussen könnten, einzuhalten. Es wird erwartet, dass die Lieferanten korrekte Aufzeichnungen führen und keine Eintragungen verändern, um die zugrundeliegende Transaktion zu verbergen oder falsch darzustellen.

In der Lieferkette gilt die Sorgfaltspflicht gegenüber Menschen und Natur. Gigant achtet bei der Auswahl von Lieferanten darauf, dass die Einhaltung von Menschenrechten, fairen Arbeitsbedingungen sowie von Umweltstandards entlang der Lieferketten sichergestellt wird. Die Leistung unserer Lieferanten wird regelmäßig bewertet und dient dazu, das Wertschöpfungsniveau der Beschaffungsaktivitäten ständig zu verbessern.

Steuern und Abgaben

Gigant stellt sicher, dass die Steuern und Abgaben in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe berechnet, fristgerecht erklärt und abgeführt werden. Durch unser einwandfreies Verhalten tragen wir zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung des Staates bei.

4. Umweltschutz

Gigant sieht sich als Familienunternehmen in der Verpflichtung zur Reduktion seines ökologischen Fußabdrucks und zum Engagement in sozialen Themenfeldern. Im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes und der Ökologisierung über unterschiedliche Initiativen hat Gigant bereits Maßnahmen umgesetzt und durch die Teilnahme an Programmen in den Bereichen Recycling und Verringerung des Materialeinsatzes konkrete Verbesserungspotentiale erhoben und genutzt. Uns ist es wichtig, die ökologische Verantwortung einer Verpackungsfirma sehr ernst zu nehmen. Unsere Experten arbeiten ständig daran, optimierte Verpackungslösungen zu finden. Darüber hinaus ist Gigant FSC®-zertifiziert und in Abstimmung mit den vorher genannten Werten integriert Gigant die Kernarbeitsnormen von FSC®. Bei FSC® zertifizierten Produkten erwarten wir, dass die FSC® Aussage klar und deutlich erkennbar ist. Gigant leistet aktiv einen Beitrag zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen.

Es wird festgehalten, dass die Geschäftspartner von Gigant:

  • die geltenden nationalen und die bei der EU definierten Richtlinien für die Umweltstandards zu beachten haben
  • versuchen, die CO2 – und Wasserfußabdrücke so gering wie möglich zu halten
  • sparsam mit nicht erneuerbaren Rohstoffen umgehen

5. Qualitätsmanagement

Qualtitätsmanagement GIGANT

Das Qualitätsmanagement bei Gigant beinhaltet unterschiedliche Maßnahmen, die notwendig sind, um bestimmte Prozesse systematisch zu planen, zu steuern und zu optimieren. Das Ziel des QM ist es, die Qualität der Produkte und/oder der Dienstleistungen zu verbessern, um so die Kundenzufriedenheit zu steigern. Gigant ist bestrebt die festgelegten Prozesse ständig zu optimieren und veränderte Kundenanforderungen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist eine kontinuierliche Verbesserung für Gigant unverzichtbar.

Qualität

Qualität ist ein objektiver Wertmaßstab, der die Zweckangemessenheit eines Produkts (Produktqualität), einer Dienstleistung (Servicequalität) oder eines Prozesses (Prozessqualität) zum Ausdruck bringt. Für Gigant ist Qualität von entscheidender Bedeutung. Als ein leistungsorientiertes Unternehmen wird die beste Qualität in jedem Arbeitsschritt angestrebt, um die optimale Ergebnisse in jeder Qualitätsebene zu erzielen.

6. Datenschutz und IT Sicherheit

IT-Sicherheit

Die IT-Sicherheit stellt bei Gigant einen wichtigen Faktor dar und ist aus dem Arbeitsalltag und den Geschäftsprozessen nicht mehr wegzudenken. Gigant legt großen Wert darauf, dass alle elektronisch gespeicherten Daten des Unternehmens vor unbefugten Dritten geschützt sind und alle IT-Systeme kontinuierlich auf Ihre Sicherheit überprüft werden. Gigant stellt an ihre Geschäftspartner den Anspruch, aktuelle Gesetze zu befolgen sowie sich an Sicherheitsstandards zu orientieren und einzuhalten. Alle Mitarbeiter: innen des Unternehmens werden regelmäßig geschult und auf potentiellen Gefahren und dem Umgang damit sensibilisiert.

7. Anwendungsbereich

Die Einhaltung dieser Regeln leitet zum einen das zwischenmenschliche Miteinander am Arbeitsplatz, trägt jedoch auch die Werte und ethischen Grundsätze an Mitarbeiter:innen und an Geschäftspartner weiter. Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Geschäftsaktivitäten von Gigant. Wir verpflichten uns, die Einhaltung dieses Verhaltenskodex so gut als möglich zu gewährleisten. Die Einhaltung dieses CoC wird durch Aushändigung eines Exemplars an jede(n) Mitarbeiter:in und Schulungen bei Dienstantritt laufend sichergestellt.Verstöße gegen diesen CoC können zu wirtschaftlichen Nachteilen von Gigant führen und werden bei Kenntniserlangung sanktioniert (Verwarnung, Kündigung, Entlassung, zivil- und strafrechtliche Verfolgung). Dies gilt auch für jene, welche von den Verstößen wussten, aber dies nicht gemeldet haben. Jede(r) Mitarbeiter:in kann einen Verdacht oder Verstoß gegen diesen CoC an die jeweilige Führungskraft oder die Geschäftsleitung melden, ohne deswegen Nachteile zu befürchten.

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