Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Allgemeines

Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, solange keine andere schriftliche Regelung getroffen wurde. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen anführt. Bei wiederholten Bestellungen gelten die einmal zur Kenntnis genommenen allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart. Alle Anfragen und Angebote sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.

2. Lieferzeit, Annahmeverzug

Bestellungen stellen kein Fixgeschäft dar. Unsere angegebenen Lieferzeiten sind Cirka-Zeiträume und nicht verbindlich. Erst nach schriftlicher Setzung einer mindestens achtwöchigen Nachfrist ist ein Vertragsrücktritt möglich. Wenn der Auftraggeber vereinbarte Abholtermine oder Abnahmeverpflichtungen nicht beachtet, erfolgt die Fakturierung der gesamten nicht abgenommenen Ware.

3. Preisstellung

Unsere Preise sind soweit nicht anders vereinbart: ex works, exklusive Umsatzsteuer, Kosten für Verpackung und ARA Sammel- und Verwertungsbeitrag laut Verpackungsverordnung.

Der Mindestbestellwert beträgt € 25,00. Bei einer Bestellung unter einem Auftragswert von € 200,00 wird ein Mindermengenzuschlag in der Höhe von € 30,00 verrechnet.

Unsere Preise basieren auf der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Kostenstruktur. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise nach Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind.

4. Sonderanfertigungen

Bei Sonderanfertigungen von Verpackungsmaterial kann es aus produktionstechnischen Gründen zu Über- oder Unterlieferungen kommen.

5. Versand

Soweit nicht anders vereinbart, liefern wir innerhalb von Österreich DDP gemäß lncoterms 2020 an eine Lieferadresse pro Auftrag, andernfalls unversichert auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.

6. Montage, Testlauf bei Verpackungsmaschinen

Soweit nicht anders vereinbart, sind bei Lieferungen von Verpackungsmaschinen Montage und Testlauf im Preis nicht inbegriffen und werden nach Aufwand gemäß unseren jeweils gültigen Verrechnungssätzen in Rechnung gestellt.

7. Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart, gilt für Warenlieferun-
gen, Ersatzteillieferungen und Dienstleistungen unserer Servicetechnik 10 Tage netto, vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung durch unsere Debitorenversicherung.

Das Überschreiten vereinbarter Zahlungsfristen berechtigt uns, 1 % Zinsen pro Monat in Rechnung zu stellen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen, also jede Verrechnung gegen den Fakturenwert unserer Lieferung, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Gewährleistung und Schadenersatz

Geringfügige Abweichungen des Liefergegenstandes (Maße, Gewicht, Farben, etc.) begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

Die Liefergegenstände sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach deren Übergabe zu untersuchen und Mängel sind binnen dieser Frist schriftlich unter genauer Darstellung der Mängel und Erbringung des Nachweises der Mängel zu rügen.

  • 924 ABGB findet keine Anwendung.

Das Recht auf Gewährleistung für gerügte Mängel muss binnen 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden.

Die Mängelrüge entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Voraussetzung für unsere Gewährleistungsverpflichtung ist, dass der Kunde seinen sämtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt und die Mängelrüge fristgerecht und spezifiziert erhoben hat.

Werden die Kosten der Verbesserung dadurch erhöht, weil der Liefergegenstand an einen anderen als den Erfüllungsort verbracht worden ist, so haben wir diese Mehrkosten nicht zu tragen.

Soweit uns nicht Vorsatz oder grobes Verschulden trifft, sind sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen, auch unserer Haftung für jegliches unter dieser Intensität liegendes Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen.

Über §933a Abs 2 ABGB hinaus trifft den Kunden der Beweis für unser (qualifiziertes) Verschulden schon vom Beginn der Verjährungsfrist an – dies auch für alle Arten von Schäden.

Eine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen außer im Falle des Vorsatzes. Die vorgehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle von Personenschäden.

Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten.

9. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Von Ansprüchen Dritter sind wir schriftlich zu informieren.

10. ARA-Lizenzierung

Mit unserer ARA Lizenznummer 80202 ist die Überverpackung entpflichtet, die Ware selbst nur bei Abschluss eines Servicevertrages.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Erfüllungsort ist ausschließlich Wien, auch wenn im Einzelfall Lieferung an einen anderen Ort vereinbart wurde.

Gerichtsstand ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien.

Stand Dezember 2021

 

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